Mitteilung der Landesregierung
SARS-CoV-2-BekämpfVO – §6 Abs. 8:
Sportboothäfen dürfen wieder eingeschränkten Betrieb ermöglichen, sofern die Duschen und Gemeinschaftsräume, mit Ausnahme von Toilettenräumen tagsüber, geschlossen bleiben.
Sowohl die Herstellung der Benutzbarkeit des Bootes (Transport …mehr lesen