Schrankenfreies Parken Roehrskroog

Einfahren

Dank der schrankenfreien Einfahrt können Sie direkt und ohne Anhalten einfahren.

Der Parkvorgang beginnt automatisch, sobald Ihr Kennzeichen gescannt wurde.

Einparken

Wählen Sie einen der freien Parkplätze.
Bitte merken Sie sich Ihr Kfz-Kennzeichen.
Das Ziehen eines separaten Parktickets entfällt.
Ausfahren

Bezahlen

Bitte bezahlen Sie Ihren Parkaufenthalt.

Es ist nur Karten- oder Onlinezahlung möglich. Für nähere Informationen beachten Sie bitte die Beschilderung.

Ausfahren

Parkvorgang bezahlt? Dann können Sie einfach losfahren.
Ihr Kennzeichen wird bei der Ausfahrt automatisch gelesen und der Parkvorgang gilt als abgeschlossen.

 

Höhe der Parkgebühr

Parkdauer Preis
Freiparkdauer 30 Minuten kostenfrei
Hiernach, je angefangene Stunde 1,50 €
Tagesticket (24h gültig ab Kaufzeitpunkt) 8,00 €
Wochenticket (7 Tage gültig ab Kaufzeitpunkt) 25,00 €
Jahresticket (365 Tage gültig ab Kaufzeitpunkt) 135,00 €
Bei Verstoß je Tag 54,00 €

Wichtig!

Die Parkgebühren können ausschließlich vor Ort am Automaten oder über die Nachbezahlungsfunktion entrichtet werden. Eine Bezahlung beim Hafenmeister oder bei den Gemeindewerken direkt ist nicht möglich.

Bereits durch die Gemeinde für den Parkplatz Roehrskroog ausgestellte Jahrestickets behalten bis Ablauf ihre Gültigkeit und sind im Parksystem hinterlegt.

24h Nachbezahlung

Vergessen zu bezahlen oder im Stress gewesen?
Bezahlen Sie bis zu 24h nach Ausfahrt komfortabel von zu Hause für Ihren Parkvorgang.

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Sie haben Fragen oder ein anderes Anliegen?

Wir helfen Ihnen gern!

Sie finden die Antworten zu allen wichtigen Fragen online. Alternativ können Sie dort auch Kontakt mit uns aufnehmen:

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Häufig gestellte Fragen:

Wie funktioniert das Parken ohne Schranken?

Beim Ein- und Ausfahren wird das Kennzeichen des Fahrzeugs DSGVO-konform gescannt und ein Zeitstempel wird erfasst. Die Differenz bildet die Parkdauer ab. Die gesetzlichen Anforderungen zum Datenschutz werden dabei jederzeit eingehalten. Wird die Parkfläche ohne Bezahlung verlassen, können durch eine Abfrage beim Kraftfahrtbundesamt die Fahrzeughalterdaten beantragt werden, um eine Nachverfolgung des Verstoßes einzuleiten.

Ist es rechtens, dass Kennzeichenscans bei der Ein- und Ausfahrt vorgenommen werden?

Ja, die Datenerhebung erfolgt gemäß der DSGVO streng innerhalb der Zweckmäßigkeit und den Rechtfertigungsgründen auf privatem Grund. Die Hinweise zum Datenschutz sind an den Zufahrten deutlich vor Einfahrt auf die Fläche einsehbar. Die Aufnahmen des Kennzeichens dienen ausschließlich der Ermittlung der Parkdauer und im Verstoßfall auch für die Halterdatenermittlung.


Die Parkraumbewirtschaftung erfolgt durch die
Mobility Hub Parkservice GmbH | Nördliche Münchner Straße 27a | 82031 Grünwald