Grund- und Ersatzversorgung
Da die Gemeindewerke Heikendorf GmbH zum 1. Juli 2018 die meisten Haushaltskunden in der Gemeinde Heikendorf belieferte, ist sie gemäß §36 Abs. 2 EnWG Grundversorger in der Gemeinde Heikendorf.
Haushaltskunden, die Anspruch auf die Grundversorgung nach dem EnWG haben, sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Entgelt für die Grundversorgung gilt bis auf Weiteres auch für die Ersatzversorgung.
Feststellung Grundversorgungspflicht 2018.pdf
Preisblatt Grundversorgung 2021.pdf
Preisblatt Grundversorgung ab 01.07.2020.pdf
Preisblatt Grundversorgung 2020.pdf