Einführung der Gasbeschaffungsumlage, Gasspeicherumlage und der Bilanzierungsumlage ab dem 01.10.2022

Bestimmt haben Sie in den Medien die Entwicklung auf den Energie- und insbesondere den Gasmärkten verfolgt. Der Gasmarkt befindet sich auch aufgrund der dramatischen Ereignisse in der Ukraine in einer nie dagewesenen Krise. Aktuelle Informationen zur Lage der Gasversorgung in Deutschland finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de).

Diese Marktsituation hat für die Gasimporteure zu einem starken Anstieg der Gasbeschaffungspreise geführt. Um sicherzustellen, dass die Gasimporteure ihre gestiegenen Kosten weitergeben können und die Gasversorgung damit insgesamt gesichert bleibt, hat der Gesetzgeber mit Wirkung ab 01.10.2022 eine sogenannte Gasbeschaffungsumlage in Höhe von 2,419 ct/kWh eingeführt (Rechtsgrundlage: § 26 Abs. 1 EnSiG i.V.m. der Gaspreisanpassungsverordnung). Die Höhe der Umlage können Sie auch der Internetseite des Marktgebietsverantwortlichen (www.tradinghub.eu) entnehmen.

Darüber hinaus wird nach der Genehmigung durch die Bundesnetzagentur mit Wirkung ab dem 01.10.2022 eine Gasspeicherumlage in Höhe von 0,059 ct/kWh eingeführt. Diese dient dazu, den zuständigen Marktgebietsverantwortlichen in die Lage zu versetzen, die Versorgungssicherheit im Winter, insbesondere durch eine ausreichende Befüllung der Gasspeicher, sicherzustellen (Rechtsgrundlage: § 35e EnWG). Die Höhe der Umlage können Sie auch der Internetseite des Marktgebietsverantwortlichen (www.tradinghub.eu) entnehmen.

Schließlich erfolgt zum 01.10.2022 eine Anpassung der sogenannten Bilanzierungsumlage in Höhe von 0,57 ct/kWh. Diese wird vom Marktgebietsverantwortlichen erhoben, um Fehlbeträge für den Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie auszugleichen (Rechtsgrundlage: Festlegung GaBi Gas 2.0 der Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de)). Die Höhe der Umlage können Sie auch der Internetseite des Marktgebietsverantwortlichen (www.tradinghub.eu) entnehmen.

Dementsprechend berechnen wir Ihnen für die Gasbelieferung ab dem 01.10.2022, wie in unserem beiliegenden Preisblatt nachfolgend dargestellt, die vorgenannten Umlagen in der vom Marktgebietsverantwortlichen festgelegten und veröffentlichten Höhe (Rechtsgrundlage: Festlegung GaBi Gas 2.0 der Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de)). Die Höhe der Umlagen können Sie auch der Internetseite des Marktgebietsverantwortlichen (www.tradinghub.eu) entnehmen.

Geprüft haben wir, ob in anderen Bereichen (z.B. Vertrieb) Kostensenkungen entstanden sind, die von uns hätten berücksichtigt werden müssen. Dies ist nicht der Fall. Ihr Gaspreis (netto, abzüglich der Umsatzsteuer) ändert sich damit ausschließlich in der Höhe der vorgenannten Umlagen.

Die Voraussetzungen der Preisänderung zum 01.10.2022 ergeben sich aus § 5 Abs. 2 GasGVV. Gemäß § 5 Abs. 3 GasGVV haben Sie bei einer Preisänderung das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen. Änderungen der allgemeinen Preise werden gegenüber demjenigen Kunden nicht wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrages mit dem Grundversorger die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.

Eine Zusammenfassung der Gaspreiszusammensetzung mit allen relevanten Preisbestandteilen entnehmen Sie bitte dem Preisblatt. Zur Vermeidung höherer Nachzahlungen im Rahmen der Jahresendabrechnung passen wir gerne Ihre Abschläge unter Berücksichtigung Ihres voraussichtlichen Verbrauches und der neuen Preise an, sofern Sie dies wünschen. Bitte nehmen Sie hierfür Kontakt zu uns auf. Anderenfalls bleibt es bei Ihrem bisherigen Abschlag. In diesem Fall müssen Sie mit einer Nachzahlung im Zuge der Jahresverbrauchsabrechnung rechnen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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